10% auf alle Gutscheine mit Code  FRUEHLING10  im Checkout!

AGB's Bootsvermietung Hai-Charter

1. Ausgabe der Wasserfahrzeuge, Zahlung des Mietpreises, Versicherung

Bedingungen

Die Vermietung unserer Wasserfahrzeuge erfolgt nur gegen Angabe der Personalien (Name, Anschrift) und gegen Vorlage des Personalausweises bzw. Sportbootführerschein oder eines anderen gültigen Dokumentes.

Die Benutzung unserer Wasserfahrzeuge erfolgt auf eigene Gefahr. Für Kinder unter acht Jahren ist das Tragen von geeigneten Rettungsmitteln (Schwimmwesten) Pflicht. Hierfür können auch eigene Westen verwendet werden, die den Anforderungen entsprechen. Für persönliche Gegenstände übernimmt Hai-Charter keine Haftung. Erwachsene Nichtschwimmer melden sich beim Vermieter. Rettungsmittel sind immer ausreichend an Bord.

Mit der Unterschrift auf dem Bootsprotokoll vor Ort, werden die Nutzungsordnung und die allgemeinen Geschäftsbedingungen anerkannt.

Leistungen / Zahlungen

Alle angebotenen Dienstleistungen sind unserer Webseite zu entnehmen. Es gelten die aktuellen Preise, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses auf unserer Webseite aufgeführt sind.

Der Mietpreis für den Charter oder Touren mit Guide sind vor Buchungsbeginn zu zahlen.

Bei der Onlinebuchung muss sofort digital bezahlt werden. Ansonsten vor Ort per EC-, Kreditkarte, PayPal oder in bar.

Die Kaution beträgt 250 € für alle Wasserfahrzeuge und kann vor Ort in bar oder mit digitalen Zahlungsmitteln hinterlegt werden.

Tankpauschale

Werden die Wasserfahrzeuge nicht vollgetankt zurückgegeben, berechnen wir zum verbrauchten Benzin, zusätzlich eine Tankpauschale in Höhe von 15 € für den Mehraufwand. Die Benzinpreise werden tagesaktuell berechnet.

Zeitüberschreitung / Fahrtenabbruch

Bei Zeitüberschreitung erfolgt nach der Toleranzzeit (diese beträgt 10 Minuten), eine Nachberechnung (1 € pro Minute). Die Wasserfahrzeuge sind bis Geschäftsschluss zurückzugegeben – ausgenommen Buchungen über mehrere Tage. Bei verspäteter Rückgabe haftet der Mieter für eventuelle Folgeschäden, die dem Vermieter entstehen. Eine vorzeitige Rückgabe berechtigt nicht zur Rückforderung des Mietpreises.

Bei Fahrtabbruch durch Unwetter wird die restliche Zeit in Form von einem Gutschein gutgeschrieben. Weder Havarie noch Unfall berechtigen den Mieter zu einer Preisminderung oder zum Schadenersatz.

Gutscheine

Gutscheine bzw. Wertgutgutscheine können online über unsere Webseite erworben werden und haben eine Gültigkeit von zwei Jahren. Vor Ablauf der Gültigkeit können die Gutscheine um weitere zwei Jahre verlängert werden, wenn der Kunde sich in dem Zeitraum der Gültigkeit schriftlich meldet und um Verlängerung der Gültigkeit bittet. Gutscheine werden nicht in bar ausgezahlt.

Versicherung

Die Wasserfahrzeuge sind haftpflicht- und vollkaskoversichert (SB von 1.000 €). Diese kann, wenn vor Buchung vereinbart, auf 500 € SB minimiert werden (Hai Deckung).

Reinigung

Der Mieter verpflichtet sich, das Wasserfahrzeug und Zubehör sauber zurückzugeben, ansonsten wird eine Reinigungsgebühr in Höhe von 25,00 € (auch bei der Nutzung der Boote zum Angeln) erhoben.

Havarie / Antriebsschaden

Bei Havarien oder Unfällen (Antriebsschaden) ist der Vermieter unverzüglich zu benachrichtigen, Weisungen für weiteres Verhalten sind abzuwarten. Zusatzkosten in Höhe von 75 € (Einsatzkosten) entstehen, wenn der Mieter für den Schaden verantwortlich ist und der Vermieter mit einem Einsatzboot ausrücken muss. Unsere Wasserfahrzeuge und das Zubehör sind in einwandfreiem Zustand. Bei Beschädigung oder Verlust (z. B. durch unsachgemäße Benutzung) haftet der Mieter für die Reparatur bzw. Wiederbeschaffung in vollem Umfang. Für Schäden an Dritten und durch unsachgemäße Behandlung übernimmt der Vermieter keine Haftung. Schäden und Mängel sind unverzüglich zu melden. Nicht gemeldete Schäden werden als vorsätzlich angesehen und (auch nachträglich) in Rechnung gestellt. Werden Schäden nicht gemeldet, so kann der Mieter auch für Folgeschäden (z. B. Ausfall der Wasserfahrzeuge wegen Reparatur) haftbar gemacht werden. Normale Verschleißerscheinungen sind von der Schadenersatzpflicht ausgenommen.

Gewährleistung

Bei Nichterfüllung der Dienstleistung stehen dem Vertragspartner die gesetzlichen Rechte zu.

Haftung / Schadenersatz

Schadensersatzansprüche des Kunden wegen offensichtlicher Mängel der Leistung sind ausgeschlossen, wenn er uns den Mangel nicht innerhalb einer Frist von 5 Tagen nach Leistungserbringung anzeigt.

Unsere Haftung auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht für unsere Haftung wegen vorsätzlichen Verhaltens oder grober Fahrlässigkeit, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale oder nach dem Produkthaftungsgesetz.

Hai-Charter und deren beauftragte Personen übernehmen gegenüber an Bord befindlichen Personen keine Haftung für Schäden aufgrund einer fahrlässigen Pflichtverletzung.

Steganlage Hai Base

Bei Unfällen auf der Steganlage und Niedergängen übernimmt Hai-Charter keine Haftung. Das Betreten und Umsteigen auf unsere Wasserfahrzeuge geschieht auf eigene Gefahr.

Bei geringen Temperaturen kann auf den Bodenbelägen Eis entstehen, dann dürfen Stege und Boote nur mit Vorsicht betreten werden.

2. Allgemeine wichtige Informationen

Anweisungen des Vermieters bzw. für ihn tätige Personen ist Folge zu leisten.

Für persönliche Gegenstände übernimmt Hai-Charter keine Haftung.

Für die Nutzung unserer Wasserfahrzeuge gilt die Sportbootvermietungsordnung – Binnen:
Sportbootvermietungsordnung Binnen (elwis.de)

die zur Einsicht ausliegt. Dazu gehört u. a., dass die höchstzulässige Personenzahl (siehe Information zu den Wasserfahrzeugen) nicht überschritten wird.

Alkohol

Alkohol an Bord ist gestattet, ausgenommen der Captain (hier gilt dasselbe wie beim Autofahren).

Rauchen

Darf auf den Wasserfahrzeugen geraucht werden? NEIN! Durch den Fahrtwind kann Funkenflug entstehen und zu erheblichen Schäden führen. Das Rauchen passt auch nicht zum Wassersport.

Tiere

Die Mitnahme von Tieren (Hunde, etc.) ist auf unseren Wasserfahrzeugen nicht gestattet.

Baden

Baden vom Ufer bzw. von den Stegen aus ist nicht gestattet, Baden vom Boot aus erfolgt auf eigene Gefahr. Bei Zuwiderhandlung wird keine Haftung für Schäden oder Verletzungen übernommen.

Aufsichtspflicht

Eltern / andere Aufsichtspersonen haben der Aufsichtspflicht nachzukommen und sind für die Sicherheit ihrer / der zu beaufsichtigende Kinder (Tragen von Schwimmwesten, Verhalten im Boot…) verantwortlich.

Ökologisches Verhalten

Für Verschmutzungen von Wasser, Wald und Umwelt durch den Mieter ist dieser auch selbst verantwortlich und haftbar. Abfälle und Müll sind mitzunehmen und zu entsorgen.

Die Gelege-Zonen (einschließlich Schilfgürtel) und Seerosenflächen dürfen nicht befahren und geangelt werden. Zu Wehren und Fischereigeräten (Reusen) ist ein ausreichender Abstand zu halten.

3. Buchung, Stornierung

Die Buchung erfolgt in der Regel schriftlich über das Buchungsportal. Sie ist nach dem BGB in jedem Fall für beide Seiten verbindlich. Der Vertrag kommt durch die Bestätigung von Hai-Charter zustande. Eine Buchungsbestätigung wird per E-Mail nach Eingang der Buchungsanfrage verschickt. Stundenweise Buchungen sind aus betrieblichen Gründen nicht möglich.

Tritt der Mieter von der Buchung zurück, so besteht seinerseits eine Schadenersatzpflicht in Höhe von 30%, wenn vor Fahrtbeginn keine 12 Stunden verbleiben. Ansonsten kann innerhalb der 12 Stunden kostenfrei storniert oder umgebucht werden. Bei gebuchten Touren mit Guide kann 48 Stunden vor dem Event kostenfrei storniert oder umgebucht werden, ansonsten sind hier ebenso 30% Schadenersatzpflicht fällig.

Der Vermieter ist verpflichtet, die gebuchten Wasserfahrzeuge für den Zeitraum der Buchung zur Verfügung zu stellen. Dieser Verpflichtung muss der Vermieter nicht nachkommen, wenn dem besondere Umstände entgegenstehen (z. B. Vorschriften der Sportbootvermietverordnung, vorsätzlicher oder grob fahrlässiger, unsachgemäßer Umgang mit den Wasserfahrzeugen, höhere Gewalt).

Reservierte Wasserfahrzeuge stehen, soweit nicht anders vereinbart, 15 Minuten vor Fahrtantritt bereit. Ist der Mieter bis dahin nicht anwesend, ist der Vermieter berechtigt, die Wasserfahrzeuge anderweitig zu vermieten.

4. Anerkennung der AGB

Der Kunde kann sich unverbindlich über alle unsere Angebote auf unserer Website oder über andere Medien informieren. Der Vertrag kommt nach einer verbindlichen Buchung auf unserer Website und der Zusendung der Buchungsbestätigung zustande.

5. Kooperationspartner – SpaBoats GbR

Die Angebote Sauna Floß und Whirlpool Floß werden nicht von Hai-Charter, sondern von unserem Kooperationspartner SpaBoats GbR betrieben und verantwortet.

Bei der Buchung eines dieser Angebote kommt der Vertrag ausschließlich mit der SpaBoats GbR zustande. Hai-Charter ist in diesem Fall nicht Vertragspartner. Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Datenschutzbestimmungen der SpaBoats GbR.

Hai-Charter übernimmt für die Leistungen der SpaBoats GbR keine Haftung und ist an der Vertragsabwicklung nicht beteiligt. Für Fragen, Reklamationen oder Stornierungen zu diesen Angeboten wenden Sie sich bitte direkt an SpaBoats GbR: www.spaboats.de

6. Abschließendes

Weitere Nebenabreden sind nicht geschlossen worden. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für diese Schriftformklausel. Sollten einzelne Vertragsbestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

AGB's – Wasserfahrzeuge (führerscheinfrei)

Das Wasserfahrzeug und seine Benutzung

Der Mieter erkennt durch die Übernahme des Wasserfahrzeuges an, dass es sich in einem fahrbereiten, mangelfreien und sauberen Zustand befindet, außerdem, dass er und seine Insassen auch schwimmen können. Der Mieter darf das Wasserfahrzeug nur in üblicher Weise unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften, insbesondere der Sportbootvermietverordnung

Sportbootvermietungsordnung Binnen (elwis.de)

in dem vorgegebenen Bereich Rheinkilometer 498 – 511 benutzen. Er darf es nur zu seinem bestimmungsgemäßen Gebrauch benutzen. Das Mindestalter von 21 Jahren, für die Benutzung der führerscheinfreien motorisierten Wasserfahrzeuge, muss gegeben sein. Darüber hinaus muss der Mieter in der körperlichen und geistigen Lage sein, das Wasserfahrzeug zu bedienen. Unsere übrigen Geschäftsbedingungen bleiben hiervon unberührt. Das SUP darf nur vom Kursteilnehmer gefahren und benutzt werden. Unsere übrigen Geschäftsbedingungen bleiben hiervon unberührt. Es darf ohne schriftliche Einwilligung des Vermieters nicht zu Testzwecken, im gewerblichen Verkehr, für eine Fahrt ins Ausland oder zu rechtswidrigen Zwecken verwendet werden.

Einweisung für motorisierte Wasserfahrzeuge

Der Mieter bekommt eine ausführliche Einweisung in die Bedienung des Wasserfahrzeuges mit Zubehör, sowie die Verhaltensregeln auf dem Rhein die für Laien notwendig sind, um den Rhein befahren zu können. Besonderes Augenmerk wird auf die Berufsschifffahrt und die Freizeitsportler gelegt, sowie Verhalten im Notfall. Der Mieter bestätigt mit seiner Unterschrift auf dem Bootsprotokoll, das er die AGB's gelesen und verstanden hat.

Kaution

Es muss eine Kaution in Höhe von 250 € in bar oder digital hinterlegt werden.

Pflichten des Mieters

Der Mieter verpflichtet sich, das Wasserfahrzeug pfleglich und unter Beachtung der technischen Regeln zu behandeln. Für Diebstahl und Beschädigungen haftet der Mieter. Er verpflichtet sich, in der Mietzeit aufgetretene Mängel bei Rückgabe des Wasserfahrzeuges dem Vermieter mitzuteilen.

Reparatur

Wird eine Reparatur notwendig, so trägt der Vermieter die Kosten, wenn ihre Ursache weder auf unsachgemäße Behandlung durch den Mieter noch auf dessen Verschulden beruht. Für letztere Umstände ist der Mieter verantwortlich. Die Reparaturkosten für Instandsetzung, sofern diese nicht auf Materialfehler beruhen, trägt der Mieter. Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter unverzüglich zu benachrichtigen, wenn das Wasserfahrzeug in einen Unfall verwickelt wurde oder es durch Diebstahl abhandengekommen ist. Bei einem Unfall hat der Mieter dem Vermieter einen ausführlichen schriftlichen Bericht unter Vorlage einer Skizze vorzulegen. Der Bericht über den Unfall muss insbesondere Namen und Anschrift der beteiligten Personen und etwaiger Zeugen sowie die amtlichen Bootskennzeichen der etwaigen beteiligten Fahrzeuge enthalten.

Haftung

Der Vermieter haftet für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit an dem Mietobjekt. Der Mieter hat das Wasserfahrzeug in demselben Zustand zurückzugeben, in dem er es übernommen hat. Der Mieter haftet für schuldhafte Beschädigung des Wasserfahrzeuges und für Verletzung seiner vertraglichen Pflichten. Er hat dann auch die Schadennebenkosten zu ersetzen. Soweit ein Dritter dem Vermieter die Schäden ersetzt, wird der Mieter von seiner Ersatzpflicht befreit. Der Vermieter übernimmt für verlorene Gegenstände keine Haftung. Der Mieter erklärt, zu Beginn der Mietdauer eine ausführliche Einweisung über die Gegebenheiten im Hafen erhalten zu haben.

Rückgabe des Wasserfahrzeuges

Der Mieter hat das Wasserfahrzeug spätestens am Ende der vereinbarten Mietdauer dem Vermieter am vereinbarten Ort zurückzugeben, und zwar während der Geschäftszeit des Vermieters. Die Rückgabe außerhalb der Geschäftszeit erfolgt auf Risiko des Mieters. Eine Verlängerung der Mietzeit bedarf der Einwilligung des Vermieters vor Ablauf der Mietzeit. Wird das Wasserfahrzeug nicht rechtzeitig zurückgegeben, hat der Mieter dem Vermieter für jeden angefangenen Tag den Tagesmietzins zu zahlen und gegebenenfalls einen darüberhinausgehenden Schaden zu ersetzen. Der Vermieter ist berechtigt, innerhalb von 3 Werktagen nach Rückgabe des Wasserfahrzeuges aufgetretene Mängel, für die der Mieter haftbar ist, ihm gegenüber zu beanstanden.

Stornierung von Buchungen

Nichterscheinen des Mieters von der von uns bestätigten Buchung gilt als absolvierte Mietdauer. Es kann 12 Stunden vor Beginn kostenfrei storniert oder umgebucht werden.

Abschließendes

Weitere Nebenabreden sind nicht geschlossen worden. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für diese Schriftformklausel. Sollten einzelne Vertragsbestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.